IT-Recht

Expertise

IT-Recht

Das Internetrecht (auch: Onlinerecht) befasst sich mit einer Vielzahl von rechtlichen Fragen, die mit der Verwendung des Internet einhergehen. Es stellt kein eigenes Rechtsgebiet im eigentlichen Sinne dar, sondern bildet eine Schnittstellenmaterie aller Rechtsgebiete mit Nexus zum Internet. 

Becker|Busch berät Mandanten bei der Entwicklung von Innovationen und deren Schutz, wozu die Entwicklung von Strategien für die Anmeldung, Aufrechterhaltung und Durchsetzung von Schutzrechten ebenso wie das Management von IP-Rechten.

Unsere Ideen und Erfahrungen reichen von der Unterstützung bei der Kommerzialisierung von Innovationen, der Entwicklung von Sicherungskonzepten bis zur Gestaltung entsprechender Verträge auf jeder Wertschöpfungsstufe (z.B. Lizenz-, Kooperations-, Kauf- oder Finanzierungsverträge sowie IP in M&A Transaktionen). Wenn Konflikte entstehen, ist es unser Ziel, sie effizient – was oft heißt: außergerichtlich – zu lösen. Wirkungsvoll gehen wir aber auch über Grenzbeschlagnahmen und im Klageweg gegen IP-Verletzungen vor.

Dabei haben wir Expertise in den verschiedenen Bereichen des geistigen und gewerblichen Eigentums (z.B. Urheberrecht, Geschmacksmusterrecht, Markenrecht) und beraten in einer großen Bandbreite von Branchen, u.a. IT, Kommunikationstechnologie und Professional Services, Lebensmittel und Konsumgüter.

Wir beraten sie gerne im:

  • Domainrecht
  • Urheberrecht
  • E-Commerce Recht wie beispielsweise der rechtskonforme Web- oder Onlineshops
    • AGB
    • Disclaimer
    • Datenschutz
  • Kaufrecht
  • Fernabsatzrecht
  • Gewährleistungsrecht
  • Tele-Medienrecht
    sowie im Bereich der Verbraucherschutzrichtlinien.

Ihr Ansprechpartner

Stephan Busch

Ihr Ansprechpartner für IT-Recht
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