Energierecht

Expertise

Energierecht

Im Energierecht umfasst die Beratung von Becker|Busch die umfängliche Bewertung von energierechtlichen Konstellationen/Verträgen samt der Vertretung von Gewerbe- und Industriekunden in Verhandlungen mit Energieversorgern und vor Regulierungs- und Kartellbehörden sowie Gerichten.

Unsere Mandanten ziehen uns im Tagesgeschäft wie auch bei der Klärung von Grundsatzfragen zu Rate, wie z. B. bei Anpassungen von Lieferverträgen, Fragen zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln, EEG-Belastungen, dem Umgang mit sich ständig ändernden  Netz- und Sonderentgelten sowie diversen anderen regulatorischen Themen.

Ihr Ansprechpartner

Lutz M. Becker

Ihr Ansprechpartner für Energierecht
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