Was müssen Wettbewerber, Kunden und Verbraucher beim Digital Markets Act (DMA) der Europäischen Union beachten?

Der Digital Markets Act (DMA) der Europäischen Union verpflichtet große Unternehmen zu umfangreichen Marktregeln und schützt zugleich Wettbewerber, Kunden und Verbraucher (Marktgegenseite), um sicherzustellen, dass diese Plattformen fair und offen im digitalen Markt agieren. Unternehmen, insbesondere große digitale Plattformen, müssen mehrere Aspekte beachten, um den Vorgaben des DMA zu entsprechen:

 

  1. Gatekeeper-Kriterien:
  • Unternehmen müssen feststellen, ob sie als “Gatekeeper” gelten. Dies betrifft digitale Plattformen, die eine signifikante Rolle im Markt spielen, wie z.B. soziale Netzwerke, Suchmaschinen, Online-Werbeplattformen, Cloud-Dienste, Video-Sharing-Dienste, Betriebssysteme, und Online-Marktplätze.
  • Die Schwellenwerte für Gatekeeper sind unter anderem ein Jahresumsatz in der EU von mindestens 7,5 Milliarden Euro in den letzten drei Geschäftsjahren oder eine Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro sowie eine aktive Nutzerbasis in der EU von mindestens 45 Millionen monatlich aktiven Endnutzern und mindestens 10.000 jährlich aktiven Geschäftskunden.

 

  1. Pflichten und Verbote für Gatekeeper:
  • Interoperabilität und Datenzugriff: Gatekeeper müssen sicherstellen, dass ihre grundlegenden Plattformdienste interoperabel mit Drittanbieter-Diensten sind und Geschäftskunden sowie Endnutzern den Zugang zu ihren eigenen Daten gewähren.
  • Selbstbevorzugung: Gatekeeper dürfen ihre eigenen Produkte und Dienste nicht gegenüber denen von Drittanbietern bevorzugen.
  • Werbungstransparenz: Gatekeeper müssen Transparenz in Bezug auf ihre Werbedienste schaffen und den Werbetreibenden und Verlagen detaillierte Informationen zur Verfügung stellen.
  • Vorinstallation und Standards: Gatekeeper dürfen nicht verlangen, dass ihre eigenen Apps und Dienste vorinstalliert sind oder als Standard gesetzt werden müssen.

 

  1. Einhaltung und Berichtspflichten:
  • Gatekeeper sind verpflichtet, der Europäischen Kommission innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Ernennung einen detaillierten Compliance-Bericht vorzulegen, der beschreibt, wie sie die Anforderungen des DMA erfüllen.
  • Gatekeeper müssen regelmäßig Berichte und Daten über ihre Aktivitäten einreichen und mit der Europäischen Kommission zusammenarbeiten, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

 

  1. Strafen und Sanktionen:
  • Bei Nichteinhaltung der DMA-Vorgaben können erhebliche Geldstrafen verhängt werden, die bis zu 10% des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen können. Die Kommission kann auch Zwangsgeldervon bis zu 5 % des durchschnittlichen Tagesumsatzes verhängen.
  • Wiederholte Verstöße können zu zusätzlichen Sanktionen führen, einschließlich struktureller Maßnahmen wie der Veräußerung von Unternehmensanteilen oder Geschäftsbereichen.
  • Bei systematischen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Märkte können den Gatekeepern zusätzliche Abhilfemaßnahmen auferlegt werden. Erforderlichenfalls und als letztes Mittel können nicht-finanzielle Abhilfemaßnahmen auferlegt werden. Diese Maßnahmen können verhaltensorientierter oder struktureller Natur sein.

 

  1. Verbraucherschutz und Fairness:
  • Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Geschäftsmodelle und Praktiken den Grundsätzen des Verbraucherschutzes und der Fairness entsprechen.
  • Der DMA zielt darauf ab, Verbrauchern mehr Kontrolle und Wahlmöglichkeiten zu geben und gleichzeitig den Wettbewerb auf dem digitalen Markt zu fördern.

 

Unternehmen sollten umfassende interne Audits und Compliance-Programme durchführen, um sicherzustellen, dass sie alle Anforderungen des DMA erfüllen. Die Zusammenarbeit mit Rechtsexperten und die regelmäßige Überprüfung der EU-Richtlinien und -Verordnungen sind ebenfalls entscheidend, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.