Kartellrecht
Expertise
Kartellrecht
Auf Grundlage langjähriger und umfassender Expertise berät Becker|Busch Mandanten in allen Bereichen des Kartellrechts und der Fusionskontrolle sowie den hiermit ggf. in Zusammenhang stehenden Compliance-Fragen.
Im Kartellrecht geht es um die Minimierung von Risiken sowie die Wahrnehmung von Gestaltungsmöglichkeiten:
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind daher die kartellrechtskonforme Konzeption von Kooperationen und Vertriebssystemen, die Begleitung von Mandanten in Fusionskontroll-, Missbrauchs- und Bußgeldverfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission sowie die gerichtliche Vertretung der Mandanten in Verfahren mit kartellrechtlichen Bezügen.
In diesem Kontext kommt bei Becker|Busch der Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen eine erhebliche Bedeutung zu.
Die Konzeption und Umsetzung von internen, in der Regel anlassbezogenen Audits zur Erkennung bzw. Vermeidung und Eindämmung von Risiken komplettieren unser kartellrechtliches Beratungsspektrum.